givve Card Modul 60 - steuerfreie Sachgeschenke

Modul Geschenk

Steuerfreie Sachgeschenke mit der givve® Card - kleine Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen Ihrer Mitarbeiter. Schon mit einer kleinen Geste, wie zum Beispiel einem persönlichen Geburtstagsgeschenk, können Sie Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung ausdrücken.

Für jeden das Richtige

Arbeitgeber können ihren Angestellten Sachgeschenke im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei zu einem persönlichen Anlass schenken. Dazu zählen z.B. Geburtstage und Hochzeiten. Doch mit klassischen Sachgeschenken ist das gar nicht so einfach. Sie müssen entscheiden, was das beste Geschenk für Ihrer Mitarbeiter ist. Der eine freut sich, für den anderen ist es nicht das Richtige. Mit der givve® Card überlassen Sie Ihrem Mitarbeiter selbst die Wahl des passenden Geschenks. 

Modulteaser 60
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Kartenaufladung zum persönlichen Anlass

Nutzen Sie die Funktion des jährlichen Ladedauerauftrags und laden Sie am Tag des persönlichen Anlasses, wie dem Geburtstag Ihres Mitarbeiters, einfach den gewünschten Betrag (max. 60 €) auf die givve® Card. So machen Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude. Wir bieten Ihnen dazu passende Grußkarten kostenlos zum Download an. 

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Attraktiver Benefit

Ihre Mitarbeiter erhalten ein digitales, innovatives und in der Anwendung einfaches Produkt, das vielfältig einsetzbar ist.

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EIN Geschenk für Alle

Keine aufwändige Suche nach dem passenden Geschenk. Jeder Mitarbeiter sucht sich einfach das aus, was er gerne möchte.

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Geringer Verwaltungsaufwand

Alle technischen Voraussetzungen für eine einfache Abwicklung sind gegeben. Verschwenden Sie keine Zeit für die Verwaltung!

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Stärkung der Arbeitgebermarke

Dank individuellem Kartendesign und hochwertigen Kartentypen steigern und unterstreichen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Arbeitgebermarke.

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Guthaben ansparen

Es soll etwas teureres sein? Kein Problem für die givve® Card! Ihre Mitarbeiter können das Guthaben einfach ansparen.

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Gut zu wissen

  • Was sind steuerfreie Sachgeschenke?

Kleine Aufmerksamkeiten oder auch sogenannte Sachzuwendungen, wie klassischerweise Blumen oder Bücher, können Sie Ihren Mitarbeitern bis zu einem Freibetrag von 60 Euro brutto (inklusive Umsatzsteuer) steuerfrei schenken (R 19.6, Abs. 1 LStR). 

 

  • Was zählt als persönlicher Anlass?

Ein persönlicher Anlass eines Mitarbeiters ist zum Beispiel der Geburtstag, eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes, ein Mitarbeiterjubiläum oder sogar ein Krankenbesuch. Der persönliche Anlass ist aber nicht zu verwechseln mit einem gesellschaftlichen bzw. kulturellen Ereignis, wie z.B.: Weihnachten, Ostern oder einem Firmenereignis (z.B. Firmenjubiläum).

 

  • Steuerfreie Sachgeschenke

Wenn ein persönlicher Anlass für ein Geschenk gegeben ist, werden keine Steuerabgaben fällig. Um die Bedingung eines steuerfreien Sachbezugs zu erfüllen, muss der persönliche Anlass des Mitarbeiters zwingend gegeben sein. Bei einer Überschreitung der 60 Euro Freigrenze muss der komplette Betrag versteuert werden. Für höherwertige Sachgeschenke kann die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG genutzt werden.

 

  • Häufigkeit

Solche Aufmerksamkeiten können mehrmals getätigt werden, solange der persönliche Anlass gegeben ist. Es gibt hierbei keine Obergrenze an persönlichen Anlässen. Auch gibt es keine zeitliche Definition, wann ein Anlass incentiviert werden darf. Wenn beispielsweise der Geburtstag eines Mitarbeiters im selben Monat liegt wie die Geburt seines Kindes und noch im gleichen Monat ein Krankenbesuchs getätigt wird, kann in diesem Beispiel dreimal ein Betrag von bis zu 60 Euro geschenkt werden.

 

  • Steuerfreie Weihnachtsgeschenke

Es gibt aber auch Möglichkeiten, dass Weihnachtsgeschenke steuerfrei bleiben, zum Beispiel auf der Weihnachtsfeier im Rahmen des 110 Euro Freibetrags für Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG).

 

  • Zusätzlich

Aufmerksamkeiten zu einem persönlichen Anlass können auch parallel zum (monatlichen) 50 Euro Sachbezug ausgegeben werden.

 

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für Aufmerksamkeiten zu einem persönlichen Anlass ist R 19.6, Abs. 1 LStR.*

Grußkarten passend für jeden Anlass

Machen Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude. Passend zum Modul 60 der givve® Card bieten wir Ihnen verschiedene Versionen an Grußkarten zum kostenlosen Download an. Einfach die pdf Datei herunterladen und ausdrucken. Um es als Karte zu verwenden, können Sie das Papier beidseitig bedrucken und in der Mitte falten.

Modul60-Grußkarte-Geschenk

Geburtstag 1

Modul60-Grußkarte-Luftballon

Geburtstag 2

Modul60-Grußkarte-Muffin

Geburtstag 3

Hochzeit 1

Hochzeit 2

Jubiläum (Set)

Abschied (Set)

Abschied 2

Abschied 3

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*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.