Steuerfreier Essenszuschuss

Ein hoch effektives Instrument zur Mitarbeitermotivation und Bindung - und dabei noch steuerfrei! Das kann givve® Lunch.

Versteuerung verstehen

Der Essenszuschuss, auch Verpflegungszuschuss genannt, setzt sich aus dem Pflichtanteil (Sachbezugswert) und dem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zusammen. Insgesamt erhält Ihr Mitarbeiter täglich bis zu 7,23 Euro erstattet. Bei der Nutzung von givve® Lunch gibt es entscheidende steuerliche Vorteile gegenüber Essensgutscheinen aus Papier.

Bei Essensmarken aus Papier ...

... werden in der Regel 4,13 € (Pflichtanteil) vom Arbeitgeber übernommen und mit 25% pauschal versteuert. Bei 15 Gutscheinen pro Mitarbeiter werden damit monatlich bis zu 61,95 € mit 25% versteuert. Bei Essensmarken aus Papier fallen diese Kosten immer an und können nicht reduziert werden.

Versteuerung Papiermarken
givve Lunch Versteuerung

Mit givve® Lunch ...

... reduzieren Arbeitgeber ihre Steuerlast bis auf 0,00 € ! Der tatsächliche Rechnungsbetrag der Mahlzeit eines Mitarbeiters spielt die entscheidende Rolle und sorgt für den erheblichen Steuervorteil

Wie funktioniert der Steuervorteil genau?

  • givve Lunch Steuervorteil 1
  • givve Lunch Steuervorteil 2
  • givve Lunch Steuervorteil 3
  • PFLICHTANTEIL mit 4,13 €

    Zunächst muss vom Arbeitgeber der Pflichtanteil von 4,13 € erbracht und eine Pauschalversteuerung mit 25% angesetzt werden.

     

    Die Steuerlast des Arbeitgebers steigt damit in Abhängigkeit vom Wert des Belegs von 0,00 € auf 1,03 € (25% von 4,13 €).

  • ZUSCHUSS mit 3,10 €

    Ist der Pflichtanteil erfüllt, sind bis zu 3,10 € steuer- und sozialabgabefrei als Arbeitgeberzuschuss verfügbar.

     

    Die Steuerlast des Arbeitgebers bleibt unverändert bei 1,03 €.

     

     

  • STEUERVORTEIL mit givve® Lunch

    Sobald Ihr Mitarbeiter mehr als 7,23 Euro für sein Mittagessen ausgibt, mindert der ausgegebene Betrag, den zu versteuernden Pflichtanteil, wodurch sich die Steuerlast des Arbeitgebers reduziert.

     

    Ab einem Belegwert von 11,36 € ist der komplette Essenszuschuss für den Arbeitgeber damit steuerfrei!

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