Geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil ist eine alternative Form der Vergütung für Mitarbeitende. Er wird nicht in Geld ausgezahlt, sondern in der Form von Dienst- oder Sachleistungen den Angestellten zur Verfügung gestellt.

Aktualisiert: Januar 2023

geldwerter Vorteil mit givve

Definition - geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil ist ähnlich, aber nicht gleichzustellen mit dem steuerfreien Sachbezug. Ein geldwerter Vorteil kann unter Erfüllung bestimmter Auflagen ein steuerfreier Sachbezug sein. Zum Beispiel 186€ steuerfrei im Rahmen einer Firmenfeier sowie 186 € zu einem Jubiläum. Liegt er unter diesem Wert, gilt er als steuerfreier Sachbezug. Sobald er zu versteuern ist, fällt die volle Steuerlast für den Differenzbetrag an.

Als geldwerter Vorteil wird der Betrag benannt, den Arbeitnehmende investieren müssten, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Stellt das Unternehmen diese Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung, greift das Prinzip des geldwerten Vorteiles. Er liegt also immer dann vor, wenn Sachbezüge günstiger oder unentgeltlich vom Arbeitgeber für Mitarbeitende verfügbar gemacht werden und ist somit als eine Zusatzvergütung zu verstehen.

Ein geldwerter Vorteil kann z.B. freie Verpflegung oder eine bestimmte Ware sein. Der geldwerte Vorteil ist fast immer steuerpflichtig.

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Was kann ein geldwerter Vorteil sein?

Es gibt viele Wege, einen geldwerten Vorteil an seine Mitarbeitenden weiterzugeben. In diesem Rahmen lässt sich auch die Frage beantworten, was ein Sachbezug ist. Ein steuerfreier Sachbezug bis 186 Euro im Jahr ist etwa für ein Dienstjubiläum oder ein Firmenjubiläum möglich. Auch im Rahmen einer Betriebsfeier können 186 € pro Jahr und pro Mitarbeiter geltend gemacht werden. Hier fallen für die Ausgaben keine Steuern an. Dies ist jedoch immer nur bis zu einer gewissen Obergrenze möglich. Sobald diese überschritten wird, werden die Bezüge als geldwerter Vorteil eingestuft und sind somit steuerpflichtig.

Beispiele für den geldwerten Vorteil:

  • Firmenwagen zur privaten Nutzung
  • Fahrrad
  • Unentgeltliche Dienstwohnung
  • Essenszuschuss
  • Mitarbeiterrabatte
  • Technische Ausstattung (Laptop, Handy)
  • KFZ-Garage bzw. -Stellplatz
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Elektro-Auto

Geldwerte Vorteile sollten auf das eigene Unternehmen abgestimmt sein - wovon profitieren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen? Was ist gut im Unternehmen umsetzbar? So können alle Beteiligten dieses Benefit-Modell optimal nutzen.

Wie ist die steuerliche Behandlung von geldwerten Vorteilen in Österreich?

Im § 8 Einkommenssteuergesetz werden geldwerte Vorteile in Österreich geregelt. Unter anderem gibt es gesetzliche Regelungen, wenn ein Firmenwagen an Arbeitnehmende überlassen wird, der auch privat genutzt wird und für die Bereitstellung von Kost und Logis – hier greift die Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des vierten Buches Sozialgesetzbuch.

Steuerfrei sind geldwerte Vorteile bis zu einem Gesamtbetrag von 1.080 Euro pro Kalenderjahr. Nach § 37b Einkommenssteuergesetz haben Arbeitgebende die Möglichkeit, 30 Prozent der Einkommenssteuer zu übernehmen. Hinzu kommt, dass Datenverarbeitungsgeräte als Geschenk oder in vergünstigter Form in der Regel steuerfrei sind – dazu gehören etwa Smartphones oder Laptops. Dafür wird vom Arbeitgeber der geldwerte Vorteil pauschal versteuert und das Gerät wird zusätzlich zum Lohn den Mitarbeitenden überlassen. Entsprechend wird der geldwerte Vorteil auf der Lohnabrechnung für alle Mitarbeitenden individuell behandelt.

Welche Sachbezugswerte gelten für den geldwerten Vorteil?

In Theorie wird der Sachbezugswert durch das Ansetzen von Mittelpreisen festgelegt. Er benennt also den Wert, den der Arbeitnehmer hätte aufwenden müssen, um die Ware oder Dienstleistung selbst zu erwerben - geldwerter Vorteil. Allerdings ist dies oft schwer zu benennen. Daher existieren für die häufigsten Sachbezüge einheitliche Bezugswerte.

  • Wert der vollen freien Station: 196,20 Euro monatlich - gilt nur für Arbeitnehmende, die ganz oder teilweise wirtschaftlich in die Hausgemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen werden.
     
  • Wohnraumbewertung: Wert des Wohnraumes, den der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos bzw. verbilligt zur Verfügung stellen kann. Je nach Baujahr und Kategorie-Zurechnung sind monatliche Quadratmeterpreise von 0,94 Euro bis 3,27 Euro festgelegt.
     
  • Deputate in der Land- und Forstwirtschaft: Wert der Wohnungen, der für Arbeiter der Land- und Forstwirtschaft kostenlos/verbilligt zur Verfügung gestellt werden können, beträgt 15,90 Euro monatlich.
     
  • Privatnutzung des Firmenwagens: Bei uneingeschränkter Privatnutzung sind als monatlicher Sachbezugswert 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal jedoch 600 € anzusetzen; bei beschränkter Privatnutzung minimiert sich der Wert auf 0,75 % und maximal 300 €. Liegen die tatsächlichen Anschaffungskosten für den Firmenwagen also bei 30.000 Euro, können monatlich 1,5 % davon, also 450 Euro angesetzt werden. Für einen Firmenwagen mit einem Anschaffungswert von 60.000 Euro würde man mit 1,5 % bei 900 Euro liegen, könnte jedoch lediglich 600 Euro geltend machen.

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