Aktuelle Informationen zur privaten Aufladung

Neues Gesetz zwingt givve® zur Abschaltung der privaten Aufladung der givve® Card zum 01.01.2020

Was ist der Grund der Einschränkung?


Zum 1. Januar 2020 trat das neue Jahressteuergesetz in Kraft, aus dem einige Neuregelungen für die Gewährung von steuerfreien Sachbezügen auf Sachbezugskarten hervorgehen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, haben wir die givve® Card angepasst.*

 

Was wird eingeschränkt?

 

Zum 01. Januar 2020 mussten wir leider die Möglichkeit der privaten Zuladung der givve® Card abschalten. Dass heißt Ihre Mitarbeiter können in Zukunft keine privaten Aufladungen mehr tätigen und so das Guthaben Ihrer givve® Card erhöhen. 


Dennoch ist es weiterhin möglich bei Zahlungsvorgängen einen Teil der Zahlung mit der givve® Card zu tätigen und den restlichen Teil mit einem anderen Zahlungsmittel, z.B. in bar oder mit einer privaten Bankkarte. Dies hängt von den jeweiligen Möglichkeiten des einzelnen Händlers ab. 

Des Weiteren wird der Karteneinsatz (stationär und online) auf das Inland (Bundesrepublik Deutschland) beschränkt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. 

 

Ausblick: 


Da die private Zuladung immer eine sehr beliebte Funktion unserer givve® Card war, werden wir alles daran setzen, diese in Zukunft wieder zu ermöglichen. Momentan gibt es noch Unklarheiten in der Gesetzeslage. Wir von givve® machen uns dafür stark, eine für uns und Sie positive Anpassung der gesetzlichen Regelungen, in Bezug auf die private Zuladung, zu erwirken.

Information für Arbeitgeber

givve® Stellungnahme

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.